Wer wir sind

Die Magdeburger Börsengesellschaft bR ist ein privat organisierter Investmentclub in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und hat es sich zum Ziel gesetzt, allen seinen Mitgliedern grundsätzlich mit der Börse vertraut zu machen. Gegründet wurde der Club im August 2001 mit acht Gesellschaftern in Magdeburg. Seit dem können wir auf ein stetiges Mitgliederwachstum zurück schauen. Durch unsere Depotstrategie "Innerer Wert" bzw. "Wachstumswert" soll sich das eingezahlte Geld am Aktienmarkt unter überschaubaren Risiken vermehren.

Das oberste Organ der GbR ist die Gesellschafterversammlung. Geleitet wird die GbR von der Geschäftsleitung und dem Anlageausschuss. Einmal im Jahr findet die Gesellschafterversammlung der GbR statt. Dabei werden alle 2 Jahre die Geschäftsleitung und Jährlich der Anlageausschuss neu gewählt. Grundsätzlich hat jedes Mitglied die Möglichkeit hier Verantwortung zu übernehmen. In der monatlichen Sitzung des Anlageausschusses wird über das Depot und deren Anlageentscheidungen beraten und mehrheitlich über die einzelnen Käufe und Verkäufe entschieden.

Wir alle wissen, dass die Börse keine Einbahnstraße ist, wir wissen aber auch, dass es besser und schlechter bewertete Unternehmen gibt. Warum also in unsichere Anleihen oder unbekannte Firmen (aufstrebende Industrien - oder auch nicht) investieren, wenn das die Konzerne für uns tun? Hier kommt niemand an Internationalen Welt-Unternehmen vorbei. Aber es gibt auch viele Unternehmen aus anderen Ländern, die zu den gesunden Unternehmen zählen.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Der "MBG" ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Mit Ihrer Mitgliedschaft werden Sie Gesellschafter eines Investmentclubs. Das ist insofern wichtig, als dass Sie mit Ihrer Einlage zwar ein Risiko eingehen (dass Ihre Einlage bei Konkurs des Investmentclubs verloren ist); andererseits kann dieser Fall aufgrund der Auflagen des Gesellschaftsvertrages an die Geschäftsführung nicht eintreten. Die Gelder der Gesellschaft werden nur zum Kauf von Wertpapieren verwendet. Es können (geregelt im Gesellschaftsvertrag) keine Kredite aufgenommen werden. Ebenso verbietet es der Gesellschaftsvertrag, dass Börsentermingeschäfte durchgeführt werden. (Zur Erklärung: Bei Börsentermingeschäften kann der Fall eintreten, dass bei Nichterfüllung der Spekulation Nachzahlungen fällig werden.) Kurse von Aktien können und werden immer schwanken; ein Totalverlust oder gar eine Nachzahlung sind dennoch ausgeschlossen.
Ein Totalverlust ist insofern nicht möglich, als dass aufgrund der Streuung der Gelder niemals alle Wertpapiere gleichzeitig wertlos werden können. Sollte das dennoch einmal eintreten, ist die Wirtschaftswelt am Ende...

Steuerliches : Als Gesellschaft bürgerlichen Rechts werden alle Kapitaleinkünfte und privaten Veräußerungsgeschäfte einmal jährlich gesondert dem Finanzamt mitgeteilt. Jeder Gesellschafter erhält dann für seine Einkommensteuererklärung eine Übersicht über die anteiligen Einkünfte.